Die Anforderungen an Unternehmensleitungen sind in den letzten Jahren spürbar gestiegen. Geschäftsführer:innen und leitende Entscheidungsträger:innen treffen heute Entscheidungen in einem Umfeld, das von wirtschaftlichem Druck, strengeren Compliance-Anforderungen, Digitalisierung und zunehmender Dokumentationspflicht geprägt ist.
Gerade in wirtschaftlich angespannten Phasen steigt zudem das Risiko, dass Entscheidungen im Nachhinein kritisch geprüft werden – etwa durch Gesellschafter, Gläubiger, Insolvenzverwalter oder Behörden.
Rechtlich gilt: Unternehmensleiter:innen haften nicht für jeden wirtschaftlichen Misserfolg. Es besteht keine Erfolgshaftung. Maßgeblich ist aber, ob bei der Geschäftsführung die Sorgfalt einer ordentlichen Geschäftsfrau bzw. eines ordentlichen Geschäftsmannes angewendet wurde. Pflichtverletzungen können zu einer persönlichen Haftung gegenüber der Gesellschaft (Innenhaftung) oder Dritten (Außenhaftung) führen.
Genau hier setzt die D&O-Versicherung an.
Sie ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organpersonen und Entscheidungsträger:innen. Versichert sind typischerweise reine Vermögensschäden, also Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind und sich auch nicht daraus ableiten. Das Unternehmen selbst tritt oft als Versicherungsnehmerin auf – den Versicherungsschutz genießen jedoch ausschließlich die versicherten Organpersonen.

Eine aktuelle Insolvenzstatistik zeigt, dass Unternehmensinsolvenzen in Österreich weiterhin ein relevantes Risikofeld sind.
Ein typischer Versicherungsfall liegt vor, wenn gegen eine versicherte Person erstmals ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht wird – in der Praxis meist durch ein schriftliches Anspruchsschreiben.
Viele D&O-Bedingungen folgen daher dem sogenannten Claims-made-Prinzip: Entscheidend ist nicht nur, wann die behauptete Pflichtverletzung passiert ist, sondern wann der Anspruch erstmals erhoben wird. Der Versicherer prüft dann die Haftpflichtfrage, übernimmt die gerichtliche und außergerichtliche Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche und stellt die versicherte Person bei berechtigten Schadenersatzverpflichtungen im Rahmen des Vertrages frei.
Für Unternehmen ist die D&O daher kein Produkt „von der Stange“, sondern ein Baustein des professionellen Risikomanagements. Entscheidend sind unter anderem der versicherte Personenkreis, die Versicherungssumme, die Selbstbehalte und der Umgang mit Tochtergesellschaften.
Quellangaben:
www.ksv.at/insolvenzstatistik/unternehmensinsolvenz-2025
www.usp.gv.at/themen/betrieb-und-umwelt/laufender-betrieb/haftung-von-entscheidungstraegern.html
Unternehmer:innen sollten ihr persönliches und betriebliches D&O-Risiko daher aktiv prüfen lassen. Wir begleiten Sie dabei – von der Risikoanalyse über den Deckungsvergleich bis zur laufenden Betreuung im Schadenfall.
