Industrie und Gewerbe

Landwirtschaftliche Versicherung

By 2. April 2026 April 3rd, 2026 No Comments

Leistungsstarker Versicherungsschutz als Risikomanagement. Die Landwirtschaft ist zunehmend Wetterextremen wie Sturm und Hagel ausgeliefert, wie zuletzt im September 2025 – hier ist leistungsstarker Versicherungsschutz gefragt.

Was ist speziell bei der Versicherung von Landwirtschaften zu beachten? Im Laufe eines Jahres kommt es im landwirtschaftlichen Betrieb oft zu Änderungen, z.B.:

  • in der Bewirtschaftung durch Aufnahme eines neuen Betriebszweiges bzw. einer Tätigkeit wie Hofladen oder Gästebeherbergung
  • bewirtschaftete Flächen: eigene und vor allem gepachtete Nutzflächen
  • Risikostandorte (diverse Schuppen und Stadel, Vorsäßhütten etc.)
  • Neuanschaffungen von Maschinen/Geräten – Steigerung des Gesamtwertes durch Modernisierung
  • Neu-/Zu-/Umbauten (Gebäudepläne sind hilfreich), auch Installation von Photovoltaikanlagen

Natürlich muss auch der Versicherungsschutz entsprechend angepasst werden. Hierfür ist es wichtig, Ihren Kundenberater umgehend über Änderungen zu informieren, um die richtige Versicherungssumme für das Risiko zu veranschlagen. Weiters ist im Zuge der Vertragsaktualisierung auf folgende Deckungserweiterungen zu achten:

  • Mitversicherung grobe Fahrlässigkeit
  • Schäden durch eingestellte Kfz in landwirtschaftlichen Gebäuden
  • generelle Neuwertentschädigung

Der Betrieb eines Bauernhofes birgt viele Gefahren. Menschen bedienen große Geräte und teure Maschinen. Sie arbeiten täglich mit Tieren und das sowohl im Ortsinneren als auch im freien Gelände.

Empfohlene Versicherungen für Landwirte

#1 Absicherung der Sachwerte wie Gebäude und Inventar sowie Mehrkosten-Betriebsunterbrechung

Empfohlene Versicherungssparten für Ihre Grundabsicherung sind Feuer, Sturm inkl. Naturgefahrendeckung sowie Leitungswasser und Einbruchdiebstahl; manche Versicherer bieten anstelle von Einzelsummen auch sogenannte Höchsthaftungssummen an (berechnet nach bewirtschafteter Fläche oder Gebäudegröße) – dies kann von Vorteil sein. Die Feuer-Mehrkosten-Betriebsunterbrechungsversicherung (Mehrkosten-BU) deckt zusätzliche Kosten ab, welche einem landwirtschaftlichen Betrieb nach einem Feuerschaden entstehen, um den Betrieb wiederherzustellen oder fortzuführen, wie z.B. das Anmieten von Ersatzgebäuden oder Maschinen. Sie ersetzt also nicht den eigentlichen Sachschaden durch Feuer, sondern die Mehrausgaben, die nötig sind, um den landwirtschaftlichen Betrieb aufrechtzuerhalten.

#2 Haftung für Schäden, die Dritten durch den landwirtschaftlichen Betrieb zugefügt werden

Die landwirtschaftliche Haftpflicht ist unverzichtbar. Wenn Sie einem anderen einen Schaden zufügen, haften Sie grundsätzlich für die finanziellen Folgen – im schlimmsten Fall mit Ihrem gesamten Vermögen. Hier ist vor allem die Bekanntgabe sämtlicher Betriebszweige bzw. Tätigkeiten sehr wichtig (inkl. Direktvermarktung, Urlaub auf dem Bauernhof etc.).

Schadenbeispiele:

  • Schäden durch ausgebrochene Tiere
  • Verkauf von Eiern „ab Hof“: durch unzureichende Hygiene bei der Verpackung entstehen Keime und Kunden erkranken an Salmonellen
  • Produktehaftpflicht: Lieferung von verunreinigter Milch an eine Sennerei
  • ausgelaufene Gülle, Düngemittel oder Diesel verunreinigt naheliegendes Gewässer

#3 Maschinen/Geräte/Fuhrpark-Versicherung

Maschinen sind für Landwirte absolut unentbehrlich – ein Schaden durch Kippen oder auch Bedienungsfehler kann schnell einen hohen finanziellen Aufwand bedeuten. Hier kann eine Maschinenbruchversicherung das Risiko reduzieren.

#4 Agrar-Rechtsschutz für den betrieblichen, privaten und Verkehrsbereich

Schadenbeispiel: Die Rechnung des Elektrikers für die Instandsetzung der Lüftungsanlage übersteigt den Kostenvoranschlag erheblich und die Arbeiten wurden nicht ordnungsgemäß ausgeführt; die Rechnung wird daher nicht bezahlt und der Elektriker klagt diese ein.

Wichtig ist die korrekte Angabe der eigenen und gepachteten Nutzflächen, des gesamten Fuhrparks, eventuell Mitversicherung von Altbauern sowie die Mitversicherung des Allgemeinen Vertrags-Rechtsschutz und der Versicherungsvertragsstreitigkeiten.

#5 Versicherung des Tierbestandes, der Nutzflächen oder Gewächshäuser

Im Bereich der Tierproduktion stellen Tierseuchen ein zentrales und schwer kalkulierbares Risiko dar und für landwirtschaftliche Kulturen im Gemüse-, Garten- und Obstbau besteht die Gefahr von Wetterrisiken. Hagel, Sturm, Starkregen oder Frost können die Pflanzen bis hin zum Totalausfall schädigen (Ertragsschaden bzw. Ernteausfall).

Spezialversicherer ist die österreichische Hagelversicherung (Versicherungsprämien werden zum Teil vom Staat gefördert) sowie auch die R+V Versicherung im Bereich der Tierseuchen.

Entscheidend ist es, die richtige Versicherungssumme zu definieren und die passende Deckungserweiterung zu wählen.

Norbert Götze

Norbert Götze

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