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Privatkunden

Wie sichert sich der Bauherr richtig ab und was gibt es zu beachten

By 5. Mai 2020 Mai 18th, 2020 No Comments

Wer ein Haus baut oder eines bauen lässt, braucht auch entsprechende Versicherungsdeckungen, diese sind u.a. erforderlich, um sich gegen Schadenersatzansprüche Dritter zu schützen.

Der Bauherr trägt grundsätzlich die Verantwortung, dass die Baustelle ordnungsgemäß abgesichert ist; diese wird in der Praxis oft auf einen Bauunternehmer oder Bauleiter abgewälzt, was aber nicht gleichbedeutend damit ist, dass auch die Haftung abgetreten werden kann. Denn, der jeweils beauftragte Auftragnehmer / Handwerker haftet nur bei einem Fehlverhalten bzw. Verschulden.

Hingegen trifft den Bauherrn eine verschuldensunabhängige (verschärfte) Haftung aus dem Nachbarrecht.

Sei dies, weil zufahrende LKWs und Maschinen Wege, Vorplätze von Nachbarn beschädigen oder eine Person in der Baugrube verunfallt. Im Zuge von Aushubarbeiten, Pilotierungen kann es zu Schäden an Nachbarobjekten kommen, welche von Rissen und Senkungen bis zu Einstürzen führen können.

Es empfiehlt sich daher, eine sogenannte Bauherrenhaftpflichtversicherung vor Beginn der Bauarbeiten (für die Dauer der Bauzeit) abzuschließen. Diese sichert Schäden an Personen, Sachen oder Vermögen ab. Sollte es dann dazu kommen, dass Schadenersatz geleistet werden muss, so tritt die Bauherrenhaftpflichtversicherung ein, um entweder begründete Ansprüche Dritter zu befriedigen oder aber unbegründete Ansprüche abzuwehren.

Allerdings gilt es zu beachten, dass der Bauherr sämtliche Auflagen gemäß Baubewilligungsbescheid, geotechnischen Gutachten einhalten und die betroffenen Auftragnehmer über diese in Kenntnis setzen muss, um nicht gegen die Sorgfaltspflichten zu verstoßen und somit den Versicherungsschutz zu gefährden.

Nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind Schadenersatzansprüche, die rechtswidrig oder vorsätzlich herbeigeführt werden; dem Vorsatz gleichgehalten werden Handlungen oder Unterlassungen, bei welchen der Schadeneintritt erwartet werden musste, also in Kauf genommen wurde.

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Unvorhersehbare Ereignisse mit Folgeschäden gibt es immer wieder, besonders am Bau.

Ein Auszug aktueller Schadensfälle:

Im Zuge der Errichtung einer Wohnanlage haben sich aufgrund der Bautätigkeit (Setzung und Ziehen von Spundwänden) Beschädigungen an Nachbarobjekten ereignet, es sind div. Risse aufgrund Setzungen entstanden. Der mit diesen Arbeiten beauftragte Unternehmer hat seine Arbeiten nach dem Stand der Technik und bestem Wissen und Gewissen ausgeführt – ein Verschulden ist diesem daher nicht nachzuweisen und nun haftet der Bauherr für die Schäden an den Nachbarobjekten.

Die Sachschäden betragen insgesamt rund € 9.000,00

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung bietet hier Deckung, sofern der Bauherr aufgrund vorliegender Gutachten alle Vorgaben eingehalten und den Eintritt der Schäden nicht in Kauf genommen hat.

Der Eigentümer eines PKW hatte diesen auf der dafür vorgesehen Parkfläche abgestellt. Die daneben befindliche Baustelle war durch einen 20m langen Bauzaun abgesichert. Aufgrund starker Windböen stürzte dieser Bauzaun auf das geparkte Fahrzeug und verursachte einen nicht unerheblichen Schaden:

Reparaturkosten, Sachverständigenkosten sowie Mietaufwand eines Ersatzfahrzeuges, rund € 2.500,00

Die Baufirma hatte bei Aufstellung des Bauzauns keine Sicherungspflichten verletzt und dafür Sorge getragen, dass der Bauzaun ordnungsgemäß errichtet wurde, die Haftung bleibt beim Bauherrn.

Durch unwetterartige Regenfälle ist beim Bauvorhaben die Böschung zum Nachbarobjekt abgerutscht. Infolge dessen hat das Niederschlagswasser, samt Geröll, das Nachbarobjekt verdreckt und einen Teil des Gartens beschädigt.

Die Kosten für die Schadensanierung belaufen sich auf ca € 5.000,00

Auch in diesem Fall bietet die Bauherrenhaftpflichtversicherung Deckung.

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist kein Rundumsorglos-Paket für den Häuslebauer, jedoch eine absolute Notwendigkeit, da die übernommenen Haftungen und Risken schnell zu einer finanziellen Belastung führen können!

Carina Seethaler

Carina Seethaler

Kundenberatung

carina.seethaler@comit.at
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