Vor allem eine sehr umfangreiche Feuer- u. Haftpflichtversicherung, da in diesen zwei Bereichen am häufigsten die existenzbedrohenden Schäden passieren. In der Feuerversicherung ist vor allem darauf zu achten, dass die grobe Fahrlässigkeit sowie das Einstellen von KFZ vereinbart gilt, da das Einstellen von KFZ in landwirtschaftliche Gebäude in der täglichen Arbeit eines jeden Landwirts üblich ist, dies aber in älteren oder nicht aktuellen Verträgen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist! Hohe Kosten fallen nach einem Brandschaden auch im Bereich der Abbruch- u. Entsorgungskosten (Heu) an – hier ist unbedingt eine ausreichende Versicherungssumme zu vereinbaren.
Die landwirtschaftliche Haftpflichtversicherung umfasst alle Tätigkeiten, die ein Landwirt gemäß Gewerbeordnung ausführen darf – es ist darauf zu achten, dass diverse Nebentätigkeiten (Erdarbeiten, Maschinenring, Hofverkauf, Zimmervermietung usw.) besprochen und angegeben werden, damit auch diese Bereiche mitversichert sind.
Da Geräte (besonders landwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und Traktoren) u. Technik in der Landwirtschaft sehr stark zugenommen haben und auch dementsprechend viel Kapital binden, kann dies mittels Elektronik- und Maschinenbruchversicherung abgedeckt werden. Den hohen Wert der Tiere, welcher die Grundlage für das Einkommen des Landwirtes ist, versichern wir im Zuge einer Seuchen- oder Ertragsschadenversicherung. Wir sehen die Landwirtschaft als umfangreichen Gewerbebetrieb – aufgrund der vielseitigen Tätigkeiten des Landwirtes bedarf es einer guten Betreuung und gemeinsamer Risikoanalyse.