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Industrie und Gewerbe

Financial Lines – wo gearbeitet wird, können Fehler passieren

By 5. Mai 2020 Mai 18th, 2020 No Comments

Was in früheren Zeiten ein ungeschriebenes aber gültiges Gesetz war, dass Mitarbeiter eines Unternehmens für Fehler und deren Konsequenzen nicht belangt wurden, hat sich vor allem für Führungskräfte und leitende Angestellte geändert.

Anspruchstellung – Haftung mit dem Privatvermögen

Gerade im Rahmen der „Managerhaftung“ wird zunehmend mit härteren Bandagen gekämpft, da Unternehmenseigentümer und Gesellschafter nicht mehr im selben Umfang bereit sind, Schäden und Verluste aus der operativen Geschäftsführertätigkeit als Unternehmen zu tragen. Vielmehr hat die „Amerikanisierung“ unserer Rechtssysteme und die relative Knappheit an Eigenkapital zu einer verstärkten Inanspruchnahme von Managern bei Pflichtverletzungen geführt.

Die Erkenntnisse aus der Rechtsprechung zu Schadensfällen in größeren Unternehmen, finden nun zunehmend Anwendung im KMU Bereich und haben die Inanspruchnahme somit zu einem gewissen Teil salonfähig gemacht. Die gewählte Rechtsform des Unternehmens oder des Vereins spielt dabei keine Rolle, sondern die Führungskräfte und Obmänner / Obfrauen haften immer mit dem Privatvermögen.

Unternehmensentwicklung und Komplexität

Neben dem Haftungspotential auf der einen Seite, entwickeln sich Unternehmen in der globalisierten Welt schneller, was oft komplexe Unternehmensstrukturen und Prozesse zum Resultat hat. Aus dem Spannungsbogen zwischen eigentlicher Sorgfaltspflicht, gesetzlicher Richtlinien in unterschiedlichen Ländern und Entscheidungsgeschwindigkeit, ergibt sich somit auch ein höheres Fehlerpotential.

Gute innerbetriebliche Organisation und klare Entscheidungsstrukturen vermindern die Fehlerhäufigkeit, doch zu einem umfassenden Riskmanagement und der Einschränkung des Haftungspotentials, sollte auch die Prüfung des Versicherungsschutzes eingeschlossen werden.

Financial Lines

Schadenersatzansprüche aufgrund beruflicher Fehlentscheidungen sind keine Seltenheit.

Compliance und reine Vermögensschäden

Aus dem Haftungspotential ergibt sich nunmehr auch die Frage nach der Compliance und ob diese erfüllt worden ist oder nicht. Hierzu zählt eben auch das betriebsinterne Risk Management und die bewusste Entscheidung, welches Risiko versichert und somit teilweise an die Versicherungsgesellschaften ausgelagert werden soll. Hierzu zählen im Bereich der Financial Lines auch die Cyberversicherung wie auch die Crime Versicherung (Vertrauensschadenversicherung).

Insbesondere die Cyber Versicherung gewinnt durch die immer tiefere Verzahnung von Systemen, Produktionsanlagen und mobilen Endgeräten an Bedeutung, da auch das gewollte Herbeiführen von Schadensfällen durch Dritte immer einfacher wird. Mit dem Stichwort „Ransomware as a Service“ lassen sich mit wenigen Klicks Schadprogramme von Jedermann bestellen, was in letzter Konsequenz ein gesteigertes Gefahrenpotential in der Breite bedeutet.

Neben dem Cyber Eigenschaden und der IT-forensischen Untersuchung, können ebenso der rechtliche Beistand in der Kommunikation mit Behörden und Geschädigten mitversichert werden – wie auch die professionelle, marketingtechnische Unterstützung im Schadensfall. Speziell seit Inkrafttreten der DSGVO ist dieser Service in seiner Bedeutung gestiegen, da jegliche Schadensfälle binnen 14 Tage bei der Behörde angezeigt werden müssen, sowie die potentiell Geschädigten zu informieren sind.

Je nach Unternehmensgröße und Entscheidungsstruktur kann es sinnvoll sein, neben der Cyber Versicherung auch eine Crime / Vertrauensschadendeckung zu installieren, welche das Unternehmen vor Wirtschaftskriminalität von Vertrauenspersonen (alle nicht leitenden Angestellten) absichert. Hierzu zählen in Österreich gem. KPMG vor allem Diebstahl, Unterschlagung, Veruntreuung oder aber die Verletzung von Betriebsgeheimnissen. Voraussetzung für eine Deckung ist dabei der Vorsatz des Schädigers, der bewusst eine Schädigung des Unternehmens herbeiführt. In diesem Zusammenhang findet sich zudem eine Ergänzung und Überlappung zur Cyber Versicherung, welche e-crime (Keylogger, Pishing, etc.) je nach gewähltem Produkt ebenso abdeckt, nicht aber die vorsätzlichen Schädigungen durch Vertrauenspersonen.

D&O als Schutzschild

Als eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung soll die D&O-Versicherung das Privatvermögen von Vorständen, Aufsichtsräten, Managern und leitenden Angestellten vor Schadenersatz- und Regressansprüchen, aufgrund von beruflichen Pflichtverletzungen und Fehlentscheidungen, schützen.

Neben der Abwehr von unberechtigten Ansprüchen inkl. deren Verteidigungs- und Verfahrenskosten, übernimmt die D&O Versicherung auch den Ausgleich von berechtigten Schadenersatzansprüchen. Unter Deckung stehen dabei jeweils zivilrechtliche Verfahren, weshalb es sich durchaus lohnt, die Deckung über einen Spezial Strafrechtschutz für Führungskräfte zu erweitern, damit eine vollumfängliche Deckung gewährleistet werden kann. Diese Deckung umfasst in weiterer Folge auch den Vorwurf des vorsätzlichen Vergehens und minimiert so das persönliche Kostenrisiko – Honorare, Verfahrenskosten oder Sachverständigenkosten.

Financial Lines Deckungen als essentieller Teil des Risk Managements

Zusammenfassend ergibt sich durch ein sich schnell entwickelndes Marktumfeld sowie gesetzliche Regulatorien, ein breites Spannungsfeld der Haftung für Führungskräfte und Unternehmen. Im Gegensatz zur klassischen Sachversicherung, gehört der Bereich der reinen Vermögensschäden noch nicht allerorts zum betrieblichen Risk Management – wenngleich es doch überlegenswert ist, wo ein Risiko an Versicherungsgesellschaften ausgelagert werden kann.

Gerne sind wir Ihnen in der Einordnung der Risiken behilflich und gestalten ein individuelles Deckungskonzept für die Absicherung gegen die möglichen Haftungs- und Schadenpotentiale.

Thomas Nußbaumer, MBA

Geschäftsführer

thomas.nussbaumer@comit.at
+43 5572 908 404 230