Schutz vor hohen Kosten im Strafverfahren
Die Rechtsrisiken, denen Gemeinden gegenüber stehen, sind vielfältig und speziell. Das zeigte uns auch jener tragische Wanderunfall im Oktober 2016 in Vorarlberg, bei dem eine 14-jährige Schülerin in die Tiefe stürzte, als sie sich an ein Holzgeländer anlehnte und wenig später verstarb. Mit Spannung wird der Ausgang des von der Staatsanwaltschaft eingeleiteten Verfahrens gegen zwei Gemeindemitarbeiter des Bauhofs verfolgt.
Dass in solchen Fällen an die Gemeinde als Wegerhalterin Schadenersatzansprüche gestellt werden, ist nicht ungewöhnlich – dass es jedoch eine direkte Anklage der Mitarbeiter durch die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Tötung gab, traf in den letzten Jahren äußerst selten zu.
Die Gemeindehaftpflicht-Versicherung dient als Schutz bei direkten Schadenersatzansprüchen.
Gemeindehaftpflichtversicherung
Direkte Schadenersatzansprüche an die Gemeinde werden jeweils durch eine bestehende Gemeindehaftpflichtversicherung abgewickelt. Neben den erhobenen Forderungen werden durch die Haftpflichtversicherung auch die Kosten eines eventuell notwendigen Rechtsbeistandes oder eines erforderlichen Gutachtens ersetzt.
Schadenersatz- und Strafrechtschutzversicherung
Anders verhält es sich beim erwähnten Verfahren. Die Anklage richtet sich persönlich gegen die verantwortlichen Gemeindemitarbeiter – es droht ihnen eine Verurteilung. In solchen Fällen ist es sehr wichtig, den Beschuldigten rechtzeitig, bereits bei der Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft, anwaltlichen Beistand zukommen zu lassen. Die Kosten des Anwaltes sind im Rahmen einer Schadenersatz- und Strafrechtschutzversicherung, welche die Gemeinde für ihren Bereich und für ihre MitarbeiterInnen abschließt, gedeckt.
Ein Drittel der Vorarlberger Gemeinden nutzen und vertrauen auf unsere Erfahrungen und besonderen Fachkenntnisse in dem sensiblen Bereich der Gemeindearbeit.