Beispiel:
Sie ziehen sich beim Schifahren eine Beinverletzung zu und müssen daraufhin zur Behandlung beim Physiotherapeuten. Die Kosten werden jedoch nicht zur Gänze von der Sozialversicherung übernommen.
Der Differenzbetrag wird von der privaten Unfallversicherung rückerstattet. Sollten Dauerfolgen zurückbleiben, so wird auch hierfür eine Entschädigung geleistet.
Versichert werden kann:
- Invalidität (Dauerfolgen nach Unfall)
- Todesfall
- Unfallkosten (z.B. Kosten für Physiotherapie, Heilbehelfe, etc.)
- Kosten für kosmetische Operationen
- Spitalgeld/Taggeld